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Kreditversicherung einfach erklärt

Die Kreditversicherung, auch Delkredere-Versicherung genannt, hat eigentlich einen Namen der irreführend ist, da hier kein Kredit wie beispielsweise ein Immobilienkredite versichert wird, sondern eher der Forderungsausfall bei Warenlieferungen oder Dienstleistungen. Daher hat sich der Begriff „Forderungsausfall-Versicherung“ in den letzen Jahren immer mehr durchgesetzt.

Ursprünglich stammt der Begriff Kreditversicherung aus dem Umstand, dass zwischen der Lieferung einer Ware oder der Erbringung einer Dienstleistung und deren Bezahlung ein Abstand zwischen 30 und 180 Tagen liegt.

Das liefernde Unternehmen gewährt somit bis zur endgültigen Bezahlung einen sogenannten Lieferantenkredit. Zudem ist es so dem Risiko ausgesetzt, auf einer unbezahlten Forderung sitzen zu bleiben. Dieses Risiko sichert eine Kreditversicherung ab, da sie hierbei nicht nur die Entschädigung bei einem Forderungsausfall übernimmt, sondern auch eine Bonitätsprüfung des nicht zahlenden Unternehmens im In- und Ausland.

Kreditversicherung in Deutschland

In Deutschland war die erste Versicherungsgesellschaft, die sich auf dieses Thema spezialisiert hatte, die Hermes Kreditversicherungsbank AG, die heutige Euler Hermes Kreditversicherungs-AG. Sie hatte es sich zum Ziel gesetzt, die Versicherungsarten Warenkreditversicherung, Kautionsversicherung und Vertrauensschaden-Versicherung gebündelt anzubieten, um so Unternehmern einen Schutz vor Liquiditätsengpässen bieten zu können.

Kreditversicherungen werden in die Formen Warenkreditversicherung und Investitionsgüter-Kreditversicherung unterschieden.

Aufgabe der Warenkreditversicherung

Die Warenkreditversicherung sichert Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ab und die Investitionsgüter-Kreditversicherungen das wirtschaftliche Risiko. Politische Risiken lassen sich hierbei in Deutschland durch die sogenannte Exportkreditgarantie-Versicherung absichern.

Im weiteren Sinne gehört auch die Konsumentenkreditversicherung zu den Kreditversicherungen. Jedoch richtet sie sich ausschließlich an Kreditinstitute zur Absicherung von Dispositions- oder Ratenkrediten von Privatpersonen.


Kategorie: Factoring-Lexikon

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